Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Zangengriffsystem” – die Gebrauchsmusterstelle hat darauf hinzuwirken, dass der Anmelder mindestens einen Schutzanspruch formuliert, der sich nicht lediglich in der Umschreibung der zu lösenden technischen Aufgabe erschöpft – die Prüfung, ob die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist einem Löschungsverfahren vorbehalten
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Kettenring” – Einzelkettenring für eine Fahrradvorderkurbelanordnung zum Eingreifen in eine Antriebskette – zum Vorliegen eines erfinderischen Schritts
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Netzanschluss-Tischgerät” – Abzweigung eines Gebrauchsmusters – entstehendes Prioritätsrecht ist akzessorisch zum Prioritätsrecht der Stammanmeldung – kein Erfordernis einer nochmaligen Prioritätsbeanspruchung in der Abzweigungserklärung
(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Lithiumsilikat-Glaskeramik” – zum Ausschlusstatbestand des § 2 Nr. 3 GebrMG – zur Beurteilung der Gebrauchsmusterfähigkeit von Verwendungsansprüchen – Verwendungsanspruch, der nicht auf ein Verfahren, insbesondere nicht auf einem Arbeits- oder Herstellungsverfahren gerichtet ist – Verwendungsanspruch manifestiert stoffliche bzw. gegenständliche Eigenschaften, welche einem Stoff oder einer Vorrichtung innewohnen – kein Ausschlusstatbestand)