Eilverfahren, Vorwegnahme der Hauptsache, Fußballspiel, begehrte Ausnahme für die Zulassung von 3.000 Zuschauern im Stadion statt 1.000 Zuschauer, keine Ausnahmegenehmigung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür
Fragen einer bestehenden Erwerbsobliegenheit, der Berücksichtigung von Fahrtkosten und bestehender Schulden bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags