Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver Notwendigkeit
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenennachweis, Genesenenstatus, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner als Vollzugsbehörde, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressat und Normanwender
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Freiheitsentziehung und Heimunterbringung eines damals 13-Jährigen in der ehemaligen DDR verletzt dessen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – zudem Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Sachverhaltswürdigung