begehrte Corona-Überbrückungshilfe, Antragstellung für sich selbst, ohne prüfenden Dritten, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, keine Ermessensfehler, keine Willkür, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Netzentgeltfestlegung und EEG-Ausgleichsmechanismus als unabhängig nebeneinander stehende Entgeltsysteme; Folge der Eigenständigkeit der Durchführung des EEG-Ausgleichsmechanismus
Klage auf Bewilligung einer Eigenheimzulage (ohne Erfolg), Kaufvertragsabschluss über Förderobjekt nach 30.6.2018 als Fördervoraussetzung (Stichtagsregelung), Selbstbindung der Verwaltung, Förderpraxis, vergleichbare Fälle, Vertrauensschutz (verneint)