(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder im Ermessen des Tatgerichts liegende Anwendung der Regelungen über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren)
Markenbeschwerdeverfahren – Entscheidung über Kostenantrag – Rücknahme der Beschwerde – Beschwerdeführer hält trotz Ladungszusatz zur fehlenden Erfolgsaussicht an der mündlichen Verhandlung fest – kein ausreichender Grund für eine Kostenauferlegung