Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – „Mehrschichtlager“ – Versäumnis der Mitteilung, dass eine gebührenrechtlich privilegierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegt – Beschwerde gilt als nicht erhoben – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Nachholung des versäumten Handlung kann grundsätzlich auch in der Nachholung des versäumten Vortrags bestehen
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten – fair-trial-Grundsatz gebietet Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler – hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten verursachter Unzulässigkeit der Revision (§§ 344, 345 Abs 2 StPO) und mangelnder Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit