Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG im zivilprozessualen Revisionsverfahren – Grundrechtsträgerschaft einer Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht kann offen bleiben
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig, wenn eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird, aber im fachgerichtlichen Verfahren keine Anhörungsrüge erhoben wurde
(Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig? – Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte bei ausländischer juristischer Person – Änderung des Gesellschafterbestands i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG – Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG)