Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von Gemeinschaftsrecht bei der Beurteilung der Werbung für eine Kreuzfahrtreise mit Preisangaben ohne Einbeziehung des Serviceentgelts – Der Zauber des Nordens
Markenbeschwerdeverfahren – „GCSN“ – angegriffener Beschluss umfasst nicht beanspruchte Dienstleistungen – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr