Audi haftete nach § 826 BGB für von ihr hergestellte Fahrzeug mit manipulierten Dieselmotoren, die von Volkswagen entwickelt und hergestellt wurden und Audi von dort bezog.
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs: Bewertung des schädigenden Verhaltens als sittenwidrig in einer Gesamtschau; Verhaltensänderung des Kraftfahrzeugherstellers aufgrund einer Ad-hoc-Mitteilung und deren Erstreckung auf andere Konzernmarken