Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen durch den Wohnungseigentümer nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes bei Beeinträchtigungen sowohl des räumlichen Bereichs seines Sondereigentums als auch des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Ausgleich in Geld
Wohnungseigentum: Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Verwalter für Maßnahmen der Instandhaltung, Instandsetzung und Einschaltung von Sonderfachleuten