Personenstandssache: Bestimmung des Geburtsnamens bei nachträglicher Begründung der gemeinsamen Sorge; Beurkundung im Geburtenregister bei nicht nachgewiesenem vom Elternteil zu führendem Namen
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an fachgerichtliche Entscheidungen über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil des elterlichen Sorgerechts – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig – jedoch “gewisse Zweifel” an angegriffenen Entscheidungen, insb hinsichtlich der Eignung der Sorgerechtsmaßnahme