(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren – zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene sorgerechtliche Entscheidung
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe: Beweiswürdigung hinsichtlich eines suggestiven Einflusses bei Erstoffenbarung gegenüber einer Präventologin