Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte unter freiem Himmel, auf denen der Konsum von Alkohol nach § 26 13. BayIfSMV untersagt ist, Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG
Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte unter freiem Himmel, auf denen der Konsum von Alkohol nach § 26 13. BayIfSMV untersagt ist, Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG