Wettbewerbsverstoß: Verletzung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung; Publikumswerbung mit einer Werbegabe im Wert von 5 Euro – UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit eines nachträglichen Antrags gem § 12 Abs 2 BhV, sowie unzureichende Substantiierung bei fehlender Darlegung, warum ein Antrag gem § 12 Abs 2 BhV nicht sachdienlich sei