Ein angestellter Anwalt ist verpflichtet, seine Vergütungsansprüche aus einer Pflichtverteidigung gegen die Staatskasse an seinen Arbeitgeber abzutreten.
Beweisanordnungen, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Kein Gutachten, Einholung eines Gutachtens, Weiteres Gutachten, Einholung von Gutachten, Gutachtenkosten, Anhörung des Sachverständigen, Sachverständigenbeauftragung, Kostenvorschuss, Beweiserhebung, Weitere Sachaufklärung, Staatskasse, Kostenübernahme, Prozeßkostenhilferecht, Sozialgerichtsgesetz, Weitere Ermittlungen, Sozialgerichte, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Beweisaufnahme
Vergütung des Umgangspflegers: Anwesenheit auch bei der Durchführung des Umgangs; Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes bei der Rückforderung überzahlter Vergütung