Zweitwohnungsteuerbescheid, Übermittlung mit einfachem Brief, Versäumung der Widerspruchsfrist, Fristbeginn mit Zugang des Bescheids, zeitweilige coronabedingte Schließung einer Kanzlei
Fehlen von Entscheidungsgründen; angebliche Hinzuziehung des Leistungsempfängers zum Einspruchsverfahren des leistenden Unternehmers, um nur gegenüber dem Leistungsempfänger “besondere Bescheide wegen Umsatzsteuer” erlassen zu können