Strafbarkeit eines vermögensfürsorgepflichtigen gesetzlichen Betreuers wegen Untreue: Veranlassung des testierunfähigen Betreuten zu seiner Ernennung zum Testamentsvollstrecker
Fortgesetzter schwerer sexueller Missbrauch eigener Kinder: Annahme einer Erhöhung des Unrechtsgehalts der Taten mangels Mitleids und wegen der Gefahr einer Übertragung von Geschlechtskrankheiten auf Grund ungeschützten Oral- und Analverkehrs; Beachtung des Doppelverwertungsverbotes bei der Strafzumessung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht erkennbar – kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch aus Art 3 GG oder Art 1 GG