(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder im Ermessen des Tatgerichts liegende Anwendung der Regelungen über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren)
Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs