Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs – mangelnde Substantiierung ua hinsichtlich der geltend gemachten Verfahrensverschleppung und bezügl der Rüge eines Verstoßes gegen das Analogieverbot (Art 103 Abs 2 GG)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs – mangelnde Substantiierung ua hinsichtlich der geltend gemachten Verfahrensverschleppung und bezügl der Rüge eines Verstoßes gegen das Analogieverbot (Art 103 Abs 2 GG)