Vorläufiger Rechtschutz eines Grundstücksnachbarn gegen eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG u.a. zur Grundwasseraufstauung, Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung im privaten Interesse, Wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Rechtliche Relevanz einer 50 Jahre alten Betonschlitzwand für das wasserrechtliche Rücksichtnahmegebot im Rahmen eines Neubaus (bejaht), Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung trotz aufgrund vieler Baustellen gestörter Grundwasserverhältnisse (verneint).
Einstweiliger Rechtsschutz, Folgenbeseitigungsanspruch (abgelehnt), Ausbau eines Geh- und Radwegs, Verletzung von Nachbarrechten (verneint), Anwendung der 16. BImSchV auf beschränkt-öffentliche Wege, schädlichen Umwelteinwirkungen, wesentliche Geräuschimmissionen (verneint)