Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als “offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Pauschalierung dient der Vereinfachung
Krankenversicherung – Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel – Zielrichtungen des Behinderungsausgleichs – Grundbedürfnis auf Erschließung eines körperlichen Freiraums – Bestimmung des Nahbereichs – Nichtanwendung der Maßstäbe zur rentenversicherungsrechtlichen Wegefähigkeit und zum Nachteilsausgleich “G”