Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber dem Begehren des Gläubigers auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht; titulierte gesetzliche Unterhaltsansprüche als anderer Streitgegenstand; kumulative Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht; Verletzung der Unterhaltspflicht als Familienstreitsache