(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Grundrechtsverletzung durch Ausschluss bestimmter, auf ehemaligen Ackerflächen errichteter Photovoltaikanlagen von der Förderung gem §§ 32, 33 EEG 2009 – keine unzulässige Rückwirkung bei ungesicherter Vertrauenslage – hier: Erfordernis eines Bebauungsplanes auch nach bisheriger Rechtslage , ungesicherte Situation bei ausstehendem Bebauungsplanbeschluss
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher Gewerbebetrieb
Patentbeschwerdeverfahren – „Transimpedanzverstärkeranordnung für hohe Schaltfrequenzen“ – Erlass eines Zurückweisungsbeschlusses aufgrund einer „Unklarheit“ eines Merkmals in einem Patentanspruch – keine Auseinandersetzung mit einem gesetzlichen Zurückweisungsgrund – Unbegründetheit des Zurückweisungsbeschlusses – wesentlicher Verfahrensmangel – Rückzahlung der Kosten der Beschwerde