Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Gewährung von Eilrechtsschutz im Verfahren nach § 115 Abs 3 StVollzG verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – hier: mangelnde fachgerichtliche Prüfung des Vorliegens eines Feststellungsinteresses trotz Anhaltspunkten für diskriminierenden Charakter einer vollzugsrechtlichen Maßnahme