Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens – hier: Berücksichtigung der Suizidgefahr des Räumungsschuldner bei der Entscheidung über Vollstreckungsschutz gem § 765a ZPO – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung einer schweren gesundheitlichen Gefährdung