(Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b S 4 SGB 6 – Syndikusanwalt – Mindest- oder Grundbeiträge als einkommensbezogene Pflichtbeiträge)
(Ende der Fortwirkung einer am 31.12.1991 bestehenden Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 231 Abs 1 S 1 SGB 6 mit Aufgabe der entsprechenden Beschäftigung – kein Wiederaufleben der Befreiung nach erneuter Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber)
Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Geschäftsführer einer GmbH, Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal), Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Steuerrückstände