Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren zum Aufteilen einer Ressource in einem mehrfädigen Prozessor” – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr – Verstoß gegen die Verfahrensökonomie
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Repellentmittel” – zur unzulässigen Erweiterung – breit formulierter Anspruch – ein in der Anmeldung und in der Patentschrift beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt sich für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeinen technischen Lehre dar – diese Lehre ist in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung und der Patentschrift entweder in Gestalt eines bereits formulierten Anspruchs oder nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen als zum Gegenstand der beanspruchten Erfindung gehörig entnehmbar – keine unzulässige Verallgemeinerung eines Ausführungsbeispiels;
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Endoluminale Laserablationsvorrichtung” – auf Verwendung eines Erzeugnisses gerichteter Anspruch – im Einzelfall Zuordnung der Sach- oder Verfahrenskategorie – ein zur medizinischen Verwendung bereitgestelltes Erzeugnis (hier: ein medizinisches Gerät) ist nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen – die gesetzliche Ausnahme für die Neuheit von Stoffen bzw. Stoffgemischen kann im Rahmen der zweiten medizinischen Indikation nicht in zulässiger Weise entsprechend auf sonstige Erzeugnisse ausgedehnt werden
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Polymerschaum III” – weite Fassung des geschützten Gegenstandes – zur Auswirkung im Hinblick auf Klarheit, Ausführbarkeit und Breite des geschützten Patentgegenstands – eingeschränkte Abgrenzbarkeit zum Stand der Technik – Frage der Identifizierbarkeit der Lehre – Bedeutung im Patentnichtigkeitsverfahren, wenn das Fehlen der Identifizierbarkeit der Lehre der ausführbaren Offenbarung der Erfindung entgegensteht – zur Frage der Feststellbarkeit der anspruchsgemäßen product-by-process-Merkmale anhand mikroskopischer Parameter für die expandierbaren polymeren Mikrokugeln als Frage der Ausführbarkeit