Rechtsanwaltsvergütung: Pflicht zur Abrechnung und Rückzahlung erhaltener Vorschüsse nach Mandatskündigung; den gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Rechnung
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft)