Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen des Besitzes und des Verbreitens von kinderpornografischen Bilddateien, hier: Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung
Versäumen der Klagefrist, Rückwirkend behauptete Geschäftsunfähigkeit wegen Betäubungsmittelabhängigkeit, Ausweisung nach Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung (4 Jahre und 6 Monate), Gefahrenprognose bei erst kürzlich abgeschlossener Suchttherapie, die von Rückfällen geprägt war, Aufklärungsrüge wegen Nichteinholung von Sachverständigengutachten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle der Betreuung gem § 119a StVollzG