Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des Treuhänders von der persönlichen Haftung in einen Zahlungsanspruch bei mit Sicherheit zu erwartender Inanspruchnahme des Befreiungsgläubigers durch den Drittgläubiger; Verjährungsbeginn