Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Asylrecht (Herkunftsland Iran), erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz („Flughafenverfahren“), Verletzung der Pflicht des BAMF, dem Asylbewerber unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines Asylantrags zu geben (hier: Asylantrag trotz Aufenthalt in Transitunterkunft erst am 8. Tag nach Anbringung des Asylgesuchs bei Grenzbehörde aufgenommen), im Übrigen ernstliche Zweifel am Offensichtlichkeitsurteil (evident unvollständige Würdigung des Sachvortrags des Asylbewerbers)
Asylrecht Türkei, Folgeantrag, Änderung der Sachlage (Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Beiträgen auf „Facebook“, Vorbringen unglaubhaft, Gefälschte Unterlagen, Kein neues Beweismittel
Asylbewerberin mit türkischer und georgischer Staatsangehörigkeit, Abschiebungsziel Georgien, Anhängerin der Gülen-Bewegung, Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint), Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (verneint)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung