Unlauterer Wettbewerb: Störerhaftung des Telekommunikationsnetzbetreibers für Handlungen eines bei ihm Netzdienstleistungen beziehenden so genannten Resellers – Änderung der Voreinstellung III
Honorarverteilungsvertrag – Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das Regelleistungsvolumen – Vorrangigkeit der Vorgaben des Bewertungsausschusses – Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen – Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses – Verfassungsmäßigkeit