Elterngeld – Berechnung – selbstständige Tätigkeit – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Verrechnung mit Verlusten aus Photovoltaikanlage – Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs nur zwischen verschiedenen Einkunftsarten – Ungleichbehandlung – Nichtzulassungsbeschwerde
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 226 Abs 1 S 1 SGB 5 – wirksame Fassung des Vorlagebeschlusses mangels Verkündung fraglich – mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit sowie unzureichende Auseinandersetzung mit der Rechtslage sowie einschlägiger Rspr des BVerfG
(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit – Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge einer Standortschließung – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6)
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifparteien bzgl der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst – keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) trotz erheblicher Dauer des verfassungswidrigen Zustandes – Frage einer eventuellen Verletzung von Art 3 Abs 2, Abs 3 S 1 Alt 1 GG nicht entscheidungserheblich – Rüge einer Ungleichbehandlung im Vergleich zur Beamtenversorgung nicht hinreichend substantiiert, mithin unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bzgl der Rüge einer Ungleichbehandlung durch komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung (hier: bzgl der Höhe einer Betriebsrente) – ggf Alternativberechnungen bzw Mitteilung der tatsächlichen Grundlagen für Alternativberechnungen erforderlich – iÜ Wiederholung früheren Vorbringens
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) – Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Gerichts muss zur Erfüllung der Darlegungsanforderungen (§ 80 Abs 2 S 1 BVerfGG) hinreichend konkret sein