Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines richterlichen Bereitschaftsdienstes bzgl der Anordnung bzw Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen (hier: 5-Punkt-Fixierung) im Rahmen einer Unterbringung – hier: Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG