Streitwertbeschwerde, Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe, Systematik des § 52 GKG, Streitwertfestsetzung für mehrere gleichartige, aber nicht miteinander verbundene Klagen auf Bewilligung von Corona-Überbrückungshilfe nach Klagerücknahme, kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 52 Abs. 3 GKG