Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
begründete Anfechtungsklage eines Syrers gegen die Widerrufsentscheidung seiner Flüchtlingsanerkennung wegen rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 3 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, Ermessensbetätigung des BAMF