Streitwertbeschwerde, Bescheid zur Durchsetzung eines bestandskräftigen Feuerstättenbescheids, Beschwerde unzulässig (Gerichtsgebühren bei geringerem Streitwert unverändert)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit