Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom übertragenden auf übernehmenden Rechtsträger im Wege ausgliedernder Übertragung
Der Ablauf der Überstellungsfrist nach der Dublin-III VO begründet den Übergang der Zuständigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung des Asylbegehrens