Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Einschränkende Auslegung im Wege einer teleologischen Reduktion; griffbereit zur Verfügung stehende Waffen und zur Lieferung in die Wohnung bestellte Betäubungsmittel
Strafverfahren: Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen; Einziehung des Wertes von Taterträgen bei mehreren Tatbeteiligten als Gesamtschuldner