Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindswohl, Fehlende Umgangskontakte, Umgangsanbahnung, keine außergewöhnliche Belastung, Wunsch des Kindes an der Namensänderung
Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindswohl, Fehlende Umgangskontakte, Umgangsanbahnung, keine außergewöhnliche Belastung, Wunsch des Kindes an der Namensänderung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung von Sachverständigengutachten ohne hinreichende Begründung – zudem Abstellen auf (möglicherweise beeinflussten) Kindeswillen ohne hinreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung von Sachverständigengutachten ohne hinreichende Begründung – zudem Abstellen auf (möglicherweise beeinflussten) Kindeswillen ohne hinreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl