Nichtannahmebeschluss: Umfassendes, strafbewehrtes Verbot der Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch “Schwestervereine” (etwa nicht verbotene “Chapter” eines Motorradclubs) gem § 9 Abs 3 VereinsG und § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG verfassungsgemäß – Eingriff in Vereinigungsfreiheit (Art 9 Abs 1 GG) verhältnismäßig – zudem keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des Bestimmtheitsgrundsatzes – Rechtssatzverfassungsbeschwerde teils unzulässig, iÜ unbegründet