Sozialgerichtliches Verfahren – zulässige Klageänderung vor dem LSG – Unzulässigkeit der geänderten Klage: Nichtwahrung der Klagefrist – Änderung des Streitgegenstandes: Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit anstelle einer Listenberufskrankheit – revisionsgerichtliche Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen der zuletzt anhängigen Klage von Amts wegen
Nichtannahmebeschluss: vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Unternehmen sind nicht grundrechtsfähig (Art 19 Abs 3 GG) und damit nicht beschwerdefähig iSd § 90 Abs 1 BVerfGG – hier: mangelnde Beschwerdefähigkeit zweier vollständig in kommunaler Hand befindlicher Energieunternehmen – zudem teilweise Verfristung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG)