Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des Ortes einer Kundgebung gegen den G7-Gipfel (Verlegung aus dem Hochsicherheitsbereich in den Sicherheitsbereich)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Kammerbeschluss: Teilweise Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Beschwerderücknahme, iÜ Nichtannahme mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes