Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung (§ 102 StPO) verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit und unzureichender Begründung eines Auffindeverdachts das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 2 GG) – zudem Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch fachgerichtliche Bestätigung der Sicherstellung von Datenträgern trotz fehlenden Anfangsverdachts
Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren – Folgenabwägung