Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Amtsermittlungsgrundsatz – Würdigung eines Sachverständigengutachtens – Aufgabe des Tatsachenrichters – Bitte um rechtlichen Hinweis für den Fall einer abweichenden Beurteilung – Übergehen eines Beweisantrags – Darlegungsanforderungen
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei formwidriger und daher erfolgloser Einlegung eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs – hier: unzulässiger Antrag im Klageerzwingungsverfahren gem § 172 Abs 2, 3 StPO wegen Missachtung des Anwaltszwangs (§ 172 Abs 3 S 2 Halbs 1 StPO) – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
(Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – zügige Einschätzung hinsichtlich möglicher Änderungen der Beurteilungslage – Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG – Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit in den Ausführungen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde)