Strafbare Verletzung von Gemeinschaftsmarken: Einfuhr gefälschter und mit Tarnaufklebern zum Passieren der Zollkontrolle versehener Bekleidungsstücke; Beurteilungsgrundlagen in Übergangsfällen nach Änderungen der Gemeinschaftsmarken- bzw. Unionsmarkenverordnung
Markenverletzungsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung: Internationalen Zuständigkeit bei Verletzungshandlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten in Form der “Benutzung”; Ort der Veröffentlichung des Warenangebots im Internet als Ort des schadensbegründenden Ereignisses – Parfummarken