(Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Grundlagenfunktion eines Körperschaftsteuerbescheids nach § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG 1999)
Ausschluss von Einwendungen gegen die Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen im Rahmen der Anfechtung der Kirchensteuerfestsetzung – Hinzurechnung der steuerfreien Halbeinkünfte zur Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer – teilweise Zurücknahme eines Antrags auf mündliche Verhandlung