Zivil- und Zivilprozessrecht

Bayerisches Oberstes Landesgericht als Tatsacheninstanz im Verfahren über die Anfechtung von Justizverwaltungsakten.

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Auslegung des Begriffs “tätlicher Angriff” bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen

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