Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (erstinstanzliches Urteil sowie Verwaltungsentscheidungen)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bzw mangels hinreichender Begründung