Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilung – Bemessung des Regelleistungsvolumens – Halbierung des Versorgungsauftrags eines Vertragsarzt mit weit unterdurchschnittlicher Fallzahl zwecks Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten – Halbierung der im entsprechenden Vorjahresquartal ermittelten Fallzahl – Unvereinbarkeit mit Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit
(Vertragsarzt – kein Anspruch auf Vergütung für Leistungen, die unter Verstoß gegen ein Berufsverbot und zudem in Erfüllung des Straftatbestandes des § 145c StGB erbracht werden)